Allgemeine Geschäftsbedingungen von MAROWAS

Willkommen bei MAROWAS. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung unserer Dienstleistungen als Smarthome Projektkoordinator. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, um zu verstehen, wie MAROWAS funktioniert und welche Bedingungen für unsere Zusammenarbeit gelten.

1. Geltungsbereich

Diese AGB finden Anwendung auf alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote von MAROWAS, mit Sitz in Gibswil, Schweiz, im Bereich der Smarthome Projektkoordination. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MAROWAS stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Dienstleistungen von MAROWAS

MAROWAS bietet umfassende Beratungs-, Planungs- und Koordinationsdienstleistungen für Smarthome-Projekte sowie Lösungen für diverse baulich/ elektrische Herausforderungen.Dies umfasst insbesondere:

  • Bedarfsanalyse: Erfassung der individuellen Kundenanforderungen und Wünsche.
  • Technische Abstimmung mit Architekten und Elektroplanern: Gewährleistung einer nahtlosen Integration der Smarthome-Technologie in die Bauplanung.
  • Konzeptentwicklung und Dokumentation: Erstellung detaillierter Konzepte und technischer Spezifikationen.
  • Projektsteuerung und Schnittstellenmanagement: Koordination aller beteiligten Parteien und Vermeidung von Schnittstellenfehlern.
  • Schulung und Einweisung: Einarbeitung der Endnutzer in die Bedienung der Smarthome-Systeme.
  • Qualitätsabsicherung und Abnahmevorbereitung: Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Vorbereitung zur Übergabe.

Unser Ziel ist es, Bauherren und Planer von einer sauberen Systemintegration zu überzeugen und sicherzustellen, dass die Technik dank eines stabilen, durchdachten Systems (SmartPlace) zuverlässig funktioniert.

3. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und MAROWAS kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots von MAROWAS durch den Kunden oder durch die schriftliche Bestätigung eines Auftrags durch MAROWAS zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die von MAROWAS erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Offerte bzw. dem abgeschlossenen Vertrag. Sämtliche Preise und Leistungen werden transparent aufgeführt.

Zahlungsmodalitäten

  • Material: Projektbezogene Materialkosten sind nach Auftragserteilung zu 100 % im Voraus zu begleichen. Die Bestellung der Komponenten sowie der Projektstart erfolgen nach Eingang der entsprechenden Zahlung.
  • Arbeitsleistungen: Arbeits-, Programmierungs-, Integrations- und Inbetriebnahmeleistungen werden nach Abschluss der Arbeiten gemäss Schlussrechnung verrechnet.
  • Teilrechnungen: Bei Projekten mit längerer Ausführungsdauer, mehreren Bauetappen oder einem erhöhten Leistungsumfang behält sich MAROWAS das Recht vor, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhält er eine einmalige Zahlungserinnerung mit einer angemessenen Nachfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, behält sich MAROWAS das Recht vor, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen und die Forderung ohne weitere Mahnung auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

MAROWAS ist zudem berechtigt, bei ausstehenden Zahlungen laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Allfällige daraus entstehende Terminverschiebungen oder Mehraufwände gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, MAROWAS alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

Zusatz 1: Internet / Zugriff

Für bestimmte Funktionen (Fernzugriff, Updates, Integration) ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.
MAROWAS übernimmt keine Haftung für Einschränkungen aufgrund fehlender oder instabiler Internetverbindung.

Zusatz 2: Änderungen während Bauphase

Änderungen durch den Kunden oder Dritte während der Bauphase können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden separat verrechnet.

6. Haftung

MAROWAS haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Datenschutz

MAROWAS verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. 

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Gibswil, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen zu unseren AGB oder unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter info@marowas.com